Beratungseinsatz

Pflegebedürftige die Pflegegeld beziehen, sind seitens der Pflegeversicherung dazu verpflichtet regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

• In den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich,
• in den Pflegegraden 4 und 5 besteht diese Verpflichtung vierteljährlich.

Als Vertragspartner aller Pflegekassen können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.