Was bedeutet Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Dies fällt unter die Leistung der Pflegeversicherung.

Dazu gehören zum Beispiel die Unterstützung und Förderung der Selbständigkeit…

• beim An- und Auskleiden
• bei der Körperpflege
• beim Baden oder Duschen
• beim Zubereiten von einfachen Mahlzeiten
• beim Aufstehen oder Zubettgehen
• Individuelle Lagerung bei bettlägerigen Menschen
• beim Verlassen der Wohnung

Die Grundpflege wird nach SGB XI in Höhe der zugesprochenen Pflegegrade bis zum jeweiligen Höchstbetrag, von der Pflegekasse übernommen.