Grundpflege

Was versteht man unter Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Dies fällt unter die Leistung der Pflegeversicherung.

Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

• Unterstützung beim An- und Auskleiden

• Körperpflege
 Teilwäsche
 Ganzkörperwäsche
 Baden oder Duschen
 Hautpflege
 Einbeziehen aller erforderlichen Prophylaxen
 Zahnpflege / Mundpflege
 Kämmen
 Rasur trocken oder nass

• Essen und Trinken
 Das Zubereiten von Frühstück oder Abendessen
 Mahlzeiten anreichen
 Sondennahrung verabreichen
 Flüssigkeitsbilanz erstellen und kontrollieren


• Ausscheidung  Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung
 Umgang mit geeigneten Inkontinenzmaterialien (Einlagen etc.)

• Mobilität und Lagerung
 Hilfestellung leisten beim Aufstehen oder Zubettgehen
 Bewegungsübungen (Kontrakturenprophylaxe)
 Individuelle Lagerung bei bettlägerigen Menschen
 Hilfe leisten beim Verlassen der Wohnung

Die Grundpflege wird nach SGB XI in Höhe der zugesprochenen Pflegegrade bis zum jeweiligen Höchstbetrag, von der Pflegekasse übernommen.