Was versteht man unter Grundpflege?
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. Dies fällt unter die Leistung der Pflegeversicherung.
Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität und die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.
• Unterstützung beim An- und Auskleiden
• Körperpflege
Teilwäsche
Ganzkörperwäsche
Baden oder Duschen
Hautpflege
Einbeziehen aller erforderlichen Prophylaxen
Zahnpflege / Mundpflege
Kämmen
Rasur trocken oder nass
• Essen und Trinken
Das Zubereiten von Frühstück oder Abendessen
Mahlzeiten anreichen
Sondennahrung verabreichen
Flüssigkeitsbilanz erstellen und kontrollieren
• Ausscheidung
Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung
Umgang mit geeigneten Inkontinenzmaterialien (Einlagen etc.)
• Mobilität und Lagerung
Hilfestellung leisten beim Aufstehen oder Zubettgehen
Bewegungsübungen (Kontrakturenprophylaxe)
Individuelle Lagerung bei bettlägerigen Menschen
Hilfe leisten beim Verlassen der Wohnung
Die Grundpflege wird nach SGB XI in Höhe der zugesprochenen Pflegegrade bis zum jeweiligen Höchstbetrag, von der Pflegekasse übernommen.